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Wer in den Binnen- und Küstengewässern Schleswig-Holsteins fischen möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. In Schleswig-Holstein erhält in der Regel nur derjenige einen Fischereischein, der eine Fischereischeinprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden in Schleswig-Holstein anerkannt.
Klicken Sie auf Starten, um das Formular Schritt für Schritt online auszufüllen.
Am Ende des Formular-Assistenten erhalten Sie automatisch ein fertig ausgefülltes Dokument als PDF-Dokument. Einfach ausdrucken, unterschreiben und an die zuständige Stelle senden.