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Erteilung/ Änderung einer Waffenbesitzkarte/ eines Munitionserwerbscheins

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Zur Beantragung einer Waffenbesitzkarte (§ 10 Abs. 1 WffG), Waffenscheines (§ 10 Abs. 4 Satz 1 und 2 WaffG), zum Munitionserwerb (§ 10 Abs. 3 WffG), als Jäger (§ 13 WaffG), als Sammler oder Sachverständiger (§§ 17, 18 WaffG), als gef. Person (§ 19 WaffG), als Bewachungsunternehmen (§ 28 WaffG) sowie zur Erteilung einer Ausnahme vom Alterserfordernis (§3 Abs. 3 WaffG).

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