Information
Umstellung auf elektronischen Rechnungsversand ab 01.01.2027 / Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU
Ab 1. Januar 2027 tritt eine weitere Stufe der E-Rechnungspflicht in Kraft.
Aufgrund der Höhe unseres Vorjahresumsatzes sind wir ab diesem Zeitpunkt gesetzlich verpflichtet, allen Unternehmen, Gewerbetreibenden, Freiberuflern und Behörden Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format auszustellen.
Wir bieten zwei Möglichkeiten der E-Rechnung an:
XRechnung ist der vom Bund definierte Standard für elektronische Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in Deutschland. Er basiert auf einer strukturierten XML-Datei und enthält alle für die E-Rechnung relevanten Pflichtfelder.
ZUGFeRD ist ein hybrider E-Rechnungsstandard: Er kombiniert ein menschenlesbares PDF-Dokument mit einem eingebetteten, strukturierten Datensatz (in der Regel XML). So können Sie die Rechnung wie gewohnt betrachten und gleichzeitig automatisiert verarbeiten.
Beide Formate entsprechen der europäischen Norm EN 16931.
Um Ihnen ab 01.01.2027 die Rechnungen ordnungsgemäß elektronisch übermitteln zu können, benötigen wir von Ihnen folgende Angaben zum Rechnungsempfang:
Unternehmen/Gewerbetreibende/Freiberufler etc.: E-Mail-Adresse für den Rechnungseingang.
Behörden: Leitweg-ID und E-Mail-Adresse für den Rechnungseingang.
Verfügen Sie als Behörde nicht über eine Leitweg-ID, wird zwingend die E-Mail-Adresse für den elektronischen Rechnungsempfang benötigt.
Bitte teilen Sie uns auf nachfolgendem Abschnitt die oben geforderten Angaben mit. Bitte geben Sie auch zwingend das gewünschte Format an. Sofern Sie keine Auswahl treffen, erfolgt die Zusendung automatisch im Format ZUGFeRD!
Eine Umstellung, beschränkt auf einzelne Referate oder einzelne Aufträge, kann nicht durchgeführt werden. Nach der Umstellung ist ein zusätzlicher Rechnungsversand per Post nicht mehr möglich.